Ihnen wurden Lohn, Überstunden, oder Urlaubstage nicht vergütet?

Das muss nicht sein! Wir helfen Ihnen gern Ihren Anspruch geltend zu machen.
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Es fehlt Ihnen eine Vergütung, was tun?

Sofern Sie eine ausstehende Vergütung aus Überstunden, nicht vergüteten Urlaubstagen oder gar einem nicht gezahlten Lohn haben, lohnt es sich Ihren Anspruch anwaltlich prüfen zu lassen. Mit Hilfe eines Anwalts können Sie in vielen Fällen die nachträgliche Vergütung erwirken oder eine Einigung mit Ihrem Arbeitgeber erzielen.

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In 3 Schritten zu Ihrem Recht

1

Ersteinschätzung

Sie schildern uns Ihre Situation und erfahren, ob wir Sie unterstützen können. Unsere Experten beraten Sie anschließend zum weiteren Vorgehen.
2

Beauftragung

Sie beauftragen uns einfach und bequem online. Nach Auftragserteilung übernehmen wir die Verhandlung Ihrer Forderung und informieren Sie über wichtige Fortschritte.
3

Durchsetzung

Wir versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit Ihrem Arbeitgeber für Sie zu erzielen. Sollte kein Vergleich geschlossen werden, ziehen wir für Sie vor Gericht.

Regina Munterbauer

- Mannheim
„Dank hwlegal konnte ich eine zusätzliche Abfindung von 5.800€ erzielen! Und das ganz ohne Kostenrisiko - einfach klasse!”

Volker Siebert

- Frankfurt am Main
„Plötzlich war die Kündigung da und ich wusste nicht was zu tun ist. Die Anwälte bei hwlegal hatten direkt den Durchblick und konnten die Kündigung abwehren - besser geht's nicht!“

Simon Peeters

- Duisburg
„Da ich keine Rechtsschutz-versicherung habe, hatte ich Angst um die Kosten. Die angebotene Prozesskostenfinanzierung hat mich daher voll überzeugt!“
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Was wir bisher für unsere Mandanten geleistet haben

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Ersteinschätzungen
4.500+
Zufriedene Mandanten
4.000+
Eingereichte Klagen
12 Mio+
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Nur im Erfolgsfall berechnen wir eine Erfolgsprovision auf den für Sie erzielten Mehrwert
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Wir vertreten Sie in all Ihren Anliegen

Dank unserer langjährigen Erfahrung können wir Sie kompetent in all Ihren arbeitsrechtlichen Anliegen unterstützen.
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Häufige Fragen

01

Was mache ich, wenn mein Lohn nicht gezahlt wurde?

Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf Vergütung Ihrer geleisteten Arbeitsleistung im Rahmen Ihres Arbeitsvertrags. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen Ihren Anspruch genau zu prüfen und diesen bei Ihrem Arbeitgeber zu heraus zu verlangen.
02

Was passiert mit Überstunden oder Urlaubstagen nach der Kündigung?

Die Ansprüche auf Überstunden oder ausstehende Urlaubstage verfallen mit der Kündigung grundsätzlich nicht. Sie haben einen Anspruch auf entgeltliche Vergütung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Prüfung eines Anwalts kann hierbei helfen, den genauen Anspruch zu berechnen und diesen bei Ihrem Arbeitgeber einzufordern.

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