Sollten Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen haben, können Sie diese bei fehlerhaften Widerspruchsbelehrungen noch heute widerrufen und einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurückfordern. Auch wenn die Versicherung bereits gekündigt wurde oder ausgelaufen ist.