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Arbeitszeugnis erhalten, was ist zu beachten?

Arbeitszeugnisse sind eine wichtige Ressource für zukünftige Bewerbungen. Umso wichtiger ist es, dass die Beurteilung Ihrer Arbeit fair ausfällt und Ihre eigentliche Arbeitsleistung widerspiegelt.
Leider sind Arbeitszeugnisse oft schwer zu bewerten ohne die genauen Formulierungen zu kennen. Daher ist es sinnvoll, Ihr Arbeitszeugnis von Experten prüfen zu lassen.

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In 3 Schritten zu Ihrem Recht

1

Ersteinschätzung

Sie senden uns eine Kopie Ihres Arbeitszeugnisses zu und wir prüfen es im Rahmen einer Ersteinschätzung.
2

Beauftragung

Sie beauftragen uns einfach und bequem online. Nach Auftragserteilung übernehmen wir die Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber und informieren Sie über wichtige Fortschritte.
3

Durchsetzung

Wir versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit Ihrem Arbeitgeber für Sie zu erzielen. Sollte keine Einigung gefunden werden, ziehen wir für Sie vor Gericht.

Regina Munterbauer

- Mannheim
„Dank hwlegal konnte ich eine zusätzliche Abfindung von 5.800€ erzielen! Und das ganz ohne Kostenrisiko - einfach klasse!”

Volker Siebert

- Frankfurt am Main
„Plötzlich war die Kündigung da und ich wusste nicht was zu tun ist. Die Anwälte bei hwlegal hatten direkt den Durchblick und konnten die Kündigung abwehren - besser geht's nicht!“

Simon Peeters

- Duisburg
„Da ich keine Rechtsschutz-versicherung habe, hatte ich Angst um die Kosten. Die angebotene Prozesskostenfinanzierung hat mich daher voll überzeugt!“
Wir sind erfahren!

Was wir bisher für unsere Mandanten geleistet haben

13.000+
Ersteinschätzungen
4.500+
Zufriedene Mandanten
4.000+
Eingereichte Klagen
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Euro in durchgesetzten Forderungen
Kostenübersicht

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Wir übernehmen die gesamten Prozesskosten für Sie
Nur im Erfolgsfall berechnen wir eine Erfolgsprovision auf den für Sie erzielten Mehrwert
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Auf Sie kommen maximal die Kosten eines möglichen Selbstbehalts zu
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Dienstleistungen

Wir vertreten Sie in all Ihren Anliegen

Dank unserer langjährigen Erfahrung können wir Sie kompetent in all Ihren arbeitsrechtlichen Anliegen unterstützen.
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Häufige Fragen

01

Wann erhalte ich überhaupt ein Arbeitszeugnis?

Sofern Sie als Arbeitnehmer, Auszubildender, Volontär, Praktikant, Mini-Jobber, oder freier Mitarbeiter tätig sind, haben Sie einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieses wird für gewöhnlich am letzten Arbeitstag ausgestellt, kann für weitere Bewerbungen aber auch schon bei Erhalt der Kündigung verlangt werden.
02

Was kann ich tun, wenn ich kein Zeugnis erhalten habe?

Sollten Sie bei Ihrem Arbeitgeber ausdrücklich ein Arbeitszeugnis angefragt haben, ist dieser verpflichtet Ihrer Bitte nachzukommen. Sollte dies nicht geschehen, können sie es notfalls beim Arbeitsgericht einklagen.
03

Gibt es die Möglichkeit ein schlechtes Zeugnis verbessern zu lassen?

Sofern Ihr Arbeitszeugnis Ihre Arbeitsleistung nicht fair widerspiegeln, lohnt es sich in jedem Fall der Versuch, die Beurteilung zu korrigieren. Dabei können Sie entweder das direkte Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen, oder aber sich in der Verhandlung anwaltlich vertreten lassen.

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