Welche Arten der Kündigung existieren?
•Eine betriebsbedingte Kündigung durch Auslagerung, Stellenabbau, Umstrukturierung oder Einstellung der Produktion.
•Eine verhaltensbedingte Kündigung bei Verletzungen der Arbeitspflicht. Dies kann Diebstahl, Mobbing, Alkoholkonsum oder auch unentschuldigtes Fehlen sein. In diesen Fällen wird zuvor eine Abmahnung ausgesprochen. Im Anschluss folgt eine verhaltensbedingte Kündigung, sofern der Arbeitnehmer sein Verhalten nicht umstellt.
•Eine personenbedingte Kündigung als Folge einer schwachen Arbeitsleistung oder eines Suchtverhaltens des Arbeitnehmers. Auch ein Berufs- und Beschäftigungsverbot könnte ein Grund für eine personenbedingte Kündigung sein, wenn der Arbeitnehmer dadurch seinevertraglich geregelten Pflichten nicht erfüllt. In diesen Fällen ist ebenfalls eine vorherige Abmahnung zwingend erforderlich.